Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte für das Jahr 2017 nach § 3 Abs. 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 10 Beschluss:17/12/37
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:44
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2017/014/VI 1.Ä. Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte für das Jahr 2017 nach § 3 Abs. 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Umwidmung der Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer stattzugeben und die Maßnahme "Erneuerung Fenster und Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 6.779,43 zu fördern, wenn über den gleichlautenden Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Förderung der Maßnahme durch den Landessportbund Brandenburg e. V. im Rahmen der KIP-Richtlinie des Ministerium für Finanzen, Anlage 4, positiv entschieden wurde.

 

Sollte die Bewilligung durch den Landessportbund Brandenburg e. V. ausbleiben, bleibt die Zuwendung lt. Beschluss Nr. 17/06/22 im Umfang der bisher bewilligten Maßnahme und Höhe bestehen.

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

26

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 05.12.2017 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.11.2018 realisiert Koordinierung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manja Wiedemann
Termin: 29.10.2018 Status: 08.11.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand in Vorbereitung der Dienstberatung am 05.11.2018 mitteilen

Bericht an das Gremium

Stand vom 08.11.2018:

Nach Vorlage des Fördervertrages zwischen dem LSB und dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. konnte der Zuwendungsbescheid am 21.09.2018 erteilt und die Zuwendung in Höhe von 6.393,75 € ausgezahlt werden. Der Vorgang ist abgeschlossen.

 

Bericht an das Gremium

Stand vom 28.08.2018:

Nach Rückfrage beim Vorsitzenden des Budo-Vereins liegt aktuell die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns der KIP-Maßnahme vor. Allerdings begründet diese keinen Rechtsanspruch auf die in Aussicht gestellte Landesförderung. Mit dem Abschluss des Fördervertrages ist in der nächsten Zeit zu rechnen, so dass dann auch der städtische Zuwendungsbescheid erteilt werden kann.

Stand vom 01.06.2018:

Der Sachverhalt befindet sich beim Landessportbund Brandenburg e. V. in Bearbeitung.

Der Förderantrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. im Rahmen der KIP-Richtlinie des Ministerum der Finanzen ist aktuell noch nicht beschieden. Zwar sind dem Verein die Mittel in Aussicht gestellt worden, ein gültiger Fördervertrag seitens des Landessportbund Brandenburg e.V. liegt dem Verein jedoch noch nicht vor. Da die städtische Zuwendung an die o. g. Förderung geknüpft ist, konnte die Maßnahme bisher nicht abschließend bearbeitet werden.