Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/014/VI 1.Ä.  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte für das Jahr 2017 nach § 3 Abs. 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
27.11.2017 
15. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2017 
15. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/12/37)
Anlagen:
Anlage 1 Antrag Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Umwidmung der Zuwendungen der Investitionsmaßnahme
Anlage 2 Budo-Verein Lauchhammer e. V. Kostenvoranschlag Fenster u. Türen
Anlage 3 Budo-Verein Lauchhammer e. V. KIP-Vorantrag

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Umwidmung der Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer stattzugeben und die Maßnahme "Erneuerung Fenster und Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 6.779,43 zu fördern, wenn über den gleichlautenden Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Förderung der Maßnahme durch den Landessportbund Brandenburg e. V. im Rahmen der KIP-Richtlinie des Ministerium für Finanzen, Anlage 4, positiv entschieden wurde.

 

Sollte die Bewilligung durch den Landessportbund Brandenburg e. V. ausbleiben, bleibt die Zuwendung lt. Beschluss Nr. 17/06/22 im Umfang der bisher bewilligten Maßnahme und Höhe bestehen.


Sachverhalt

 

Mit Beschluss Nr. 17/06/22 (BV Nr. 2017/014/VI) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 21. Juni 2017 wurde dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme  "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte in Höhe von 4.949,67 € stattgegeben.

 

Dem Budo-Verein Lauchhammer e. V. ist durch den Kreissportbund OSL kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt worden, im Rahmen der KIP-Richtlinie des Ministerium der Finanzen, Anlage 4, Richtlinie zur Förderung von vereinseigenen und gepachteten Sportstätten im Rahmen des Sportinfrastrukturprogrammes (außerhalb LEADER) nochmals einen Vor-Antrag auf Förderung der Maßnahme "Erneuerung Fenster und Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte zu stellen.

 

Die Investitionskosten betragen lt. aktuellem Kostenvoranschlag insgesamt 34.164,24 €.

 

Auf Grund des bereits in der Anfangsphase der KIP-Förderung gestellten Vorantrages des Budo-Verein Lauchhammer e.V. wurden dem Verein vorbehaltlich der abschließenden Antragsprüfung durch den Landessportbund Brandenburg e.V. Fördermittel in Höhe von insgesamt 25.125,00 € (75 % der damaligen Investitionskosten i. H. v. 33.500,00 €) in Aussicht gestellt. Beim Verein verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 9.039,24 €.

 

Im Rahmen der Durchführung und Finanzierung der Maßnahme setzte sich der Budo-Verein Lauchhammer e. V. zeitnah mit der Stadtverwaltung in Verbindung und stellte am 10. Oktober 2017 den Antrag auf Umwidmung der Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte sowie um Finanzierung des v. g. Eigenanteils i. H. v. 75 % / 6.779,43 € und damit um Erhöhung der ursprünglichen Zuwendung um 1.829,76 €, welche aus Steuermehreinnahmen finanziert werden.

 

Es erfolgte die Zusage des Vereins 25 % des Eigenanteils aus eigenen Mitteln aufzubringen.


Der Finanzplan stellt sich lt. Antragstellung bzw. tatsächlichen Kostenvoranschlägen wie folgt dar:

 

Investitionskosten:34.164,24 €

Förderung des LSB25.125,00 € (74 % der Gesamtinvestition)

Eigenanteil Verein:9.039,24 € (26 % der Gesamtinvestition)

 

städtische Förderung:6.779,43 € (75 % des Eigenanteils)

verbleibender Eigenanteil Verein:2.259,81 € (25 % des Eigenanteils)

 

Ausführungszeitraum: lt. Vorantrag im Jahr 2017
 

 

Durch die in Aussicht gestellte Förderung des Landessportbund Brandenburg e.V. durch die KIP-Richtlinie des Ministerium der Finanzen, Anlage 4, Richtlinie zur Förderung von vereinseigenen und gepachteten Sportstätten im Rahmen des Sportinfrastrukturprogrammes (außerhalb LEADER) besteht die Möglichkeit nicht nur die maroden Türen, sondern im gleichen Zug auch die verschlissenen Fenster des Objektes auszutauschen. Die Kosten für die Erneuerung der Fenster betragen allein 27.564,68 €, deren Finanzierung durch den Verein selbst bei Inanspruchnahme einer Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer nicht realisiert werden könnte. Allein der stätische Anteil i. H. v.

75 % der Maßnahme = 20.673,51 € wären haushaltärisch nicht abzubilden. 

 

Da dem Verein durch die KIP-Richtlinie eine effiziente Mittelaufwertung gelingen kann, sieht sich der Bürgermeister veranlasst, die Beschlussvorlage mit der Empfehlung, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Umwidmung der Maßnahme und Erhöhung der Zuwendung um 1.829,76 € auf 6.779,43 € einzubringen.

 

Grundlegend für die positive Bewertung des Antrages ist natürlich die in Aussicht gestellte Förderung durch den Landessportbund Brandenburg e. V.. Da eine Finanzierung der Maßnahme ohne der Förderung durch den Landessportbund Brandenburg e. V. finanziell nicht abzubilden ist, ist die Bewilligung der Förderung durch den Landessportbund Brandenburg e. V. auch Voraussetzung für die städtische Förderung und diese als solche in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

Sollte die Bewilligung durch den Landessportbund Brandenburg e. V. ausbleiben, bleibt die Zuwendung lt. Beschluss Nr. 17/06/22 im Umfang der bisher bewilligten Maßnahme und Höhe bestehen.

 

Die Maßnahme „Erneuerung Fenster und Eingangstüren“ umfasst zusätzlich zum Austausch der beiden Türen zu den Zugängen zur Halle, die Erneuerung von 15 Fenstern, die sich in einem maroden Zustand befinden und keineswegs einen sicheren Witterungsschutz, geschweige denn den energetischen Grundsätzen entsprechen.

 

Das vom Verein vorgelegte Kostenangebot entspricht den Regeln der Technik. Somit wird das vom Budo-Verein Lauchhammer e.V. beantragte Vorhaben als zu fördernde Maßnahme bewertet.

 


Finanzielle AuswirkungenJa

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ]

Produkt:

Zu Sport

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

421.1.00.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

192101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 

 

 

1.800,00


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1: Antrag Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Umwidmung der Zuwendungen der 
                Investitionsmaßnahme

Anlage 2: Budo-Verein Lauchhammer e. V. Kostenvoranschlag Fenster u. Türen

Anlage 3: Budo-Verein Lauchhammer e. V. KIP-Vorantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Antrag Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Umwidmung der Zuwendungen der Investitionsmaßnahme (733 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Budo-Verein Lauchhammer e. V. Kostenvoranschlag Fenster u. Türen (1431 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Budo-Verein Lauchhammer e. V. KIP-Vorantrag (790 KB)