Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/027/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2018/2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2017 
15. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/12/40)
Anlagen:
Übersicht über die Schulanfänger im Schuljahr 2018/2019

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2018/2019 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet Ü 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Siedlerweg, Stangenweg

 

 

Überschneidungsgebiet Ü 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße,

G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße

 

 

 


Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

Nach Prüfung der für das Schuljahr 2018/2019 für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der nachfolgenden Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis wie folgt nötig:

 

-          für das Überschneidungsgebiet Ü1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West als die zuständige Grundschule bestimmt,

-          für das Überschneidungsgebiet Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

Die entsprechende Schülerverteilung im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungennein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlage

Übersicht über die Schulanfänger im Schuljahr 2018/2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht über die Schulanfänger im Schuljahr 2018/2019 (66 KB)