Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Tagesordnung - 17. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 17. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
Anlagen:
Präsentation HFB für Namensänderung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit, Diskussion und Beschlussfassung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen zur Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.03.2018  
2018/038/HA  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Umbenennung der Namensgebung vom Hallen-Freizeitbad "Am Weinberg"  
III/43/00 1.Ä.z.2.E.  
Ö 5  
Vorzeitige Mittelfreigabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung hier: Sicherungsmaßnahmen Schlossparkgebäude  
2018/011/VI  
Ö 6  
5. Änderung - Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer hier: Abwägungsbeschluss "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau"  
Enthält Anlagen
2005/034/IV 5.Ä. II  
Ö 7  
5. Änderung - Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer hier: Feststellungsbeschluss "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau"  
Enthält Anlagen
2005/034/IV 5.Ä. III  
Ö 8  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2018 - "Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen ; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14 hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/010/VI I  
Ö 9  
Direktvergabe Stadtverkehr Lauchhammer  
2018/009/VI  
Ö 10  
Information des Bürgermeisters an die Stadtverordnetenversammlung zur Bekanntmachungspflicht bei auslaufenden Konzessionsverträgen  
Enthält Anlagen
2018/001/VI/M  
    VORLAGE
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Der aktuelle Konzessionsvertrag Strom der Stadt Lauchhammer wurde im Jahr 2002 mit der envia Mitteldeutsche Energie AG abgeschlossen und endet am 31.12.2021.

 

Nach § 46 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz müssen die Wegenutzungsrechte zur lei-tungsgebundenen Energieversorgung in einem vergabeähnlichen Verfahren, kurz „Konzes-sionsvergabe“ genannt, spätestens aller 20 Jahre neu vergeben werden.

 

Diese Verfahren und die beim Wechsel des Konzessionsnehmers auftretenden Fragen sind kompliziert.

 

Deswegen sollte bei der Konzessionsvergabe seitens unserer Stadt sehr sorgfältig gearbeitet werden. Wichtig ist, dass die Vorschriften zur Konzessionsvergabe mit dem „Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ vom 27. Januar 2017 beachtet werden. Wesentliches Anliegen dieses neu gestalteten Vergabeverfahrens ist es, die Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe zu erhöhen.

 

Diese Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden wie Lauchhammer, bei denen Konzessionsverträge demnächst auslaufen. Da Städte und Ge-meinden diese Verfahren in der Regel nur alle 20 Jahre durchführen, gehören sie nicht zum kommunalen Alltag. Es liegt also wenig Know-how über das Verfahren als Ganzes, insbe-sondere aber über die rechtssichere Gestaltung der einzelnen Verfahrensschritte vor.

 

Unser Ziel ist es, die Vergabe ohne inhaltliche oder Verfahrensfehler unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu realisieren und der Stadt Lauchhammer maximale Konzes-sionseinnahmen und sonstige zulässige Nebenleistungen für die nächsten 20 Jahre zu

sichern.

 

Um einen Wettbewerb um die Konzession zu ermöglichen, ist die Stadt Lauchhammer verpflichtet, das Ende des Konzessionsvertrages durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Im Rahmen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach § 46 Absatz 3 EnWG sind die folgenden Punkte von uns zu beachten:

 

Publikationsorgan ist der Bundesanzeiger, den es heute nur noch in der elektroni-schen Version gibt.

 

Zeitpunkt:
Die Bekanntmachung muss spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessions-vertrages, also Ende 2019 erfolgen. Sollten sich jedoch mehrere Interessenten um das Verteilnetz bewerben oder sollte ein Wechsel des Konzessionsnehmers erfolgen, dann übersteigt die Dauer des Verfahrens nicht selten das Ablaufdatum des Konzessionsvertrages. Wir schlagen daher vor, unsere Bekanntmachung im Bundes-anzeiger unverzüglich zu veröffentlichen.

 

Inhalt:
Welchen Inhalt die Bekanntmachung haben muss oder sollte, ist im Energie-wirtschaftsgesetz nur zum Teil geregelt. Empfohlen wird insbesondere folgender In-halt:              - Enddatum des aktuellen Konzessionsvertrages: 31.12.2021

- Name des aktuellen Konzessionsnehmers: envia Mitteldeutsche Energie AG                               mit Sitz in Chemnitz

- Bezeichnung des Konzessionsgebietes: Stadt Lauchhammer mit allen                               Ortsteilen

- Art des Energieversorgungsnetzes: Strom

- Vorstellung der Stadt bezüglich der Laufzeit des neuen Vertrages: ab                               01.01.2022 mit einer Laufzeit von 20 Jahren

- Aufforderung: das Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege                               zu bekunden

- Fristsetzung zur Interessenbekundung: die Frist drei Kalendermonate ab                               Veröffentlichung darf nicht unterschritten werden

- Angaben zur Form der Interessenbekundung: Schriftform

- ausdrücklicher Hinweis: Daten bezüglich der technischen und                               wirtschaftlichen Situation des Energieversorgungsnetzes stellt die Stadt zur                               Verfügung

 

Hinweis:
da es sich um vertrauliche Daten des aktuellen Konzessionsnehmers handelt, ist zu deren Einsichtnahme vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen

 

Mitteilung von: 
Postanschrift und Ansprechpartner seitens der Stadt, sinnvollerweise auch               E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sog. Verfahrensleitende Stelle)

 

Die Stadtverwaltung Lauchhammer hat eine solche Bekanntmachung bereits vorbereitet und wird diese in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlichen.Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten werde ich Sie über das Ergebnis der Bekanntmachung informieren.

   
    06.06.2018 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    13.06.2018 - Hauptausschuss
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    20.06.2018 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Ö 11  
Aktuelle Informationen durch den Bürgermeister/stellv. Bürgermeister, die Geschäftsbereichsleiter und die Fachbereichsleiter      
Ö 12  
Anfragen der Stadtverordneten      
N 1     Feststellung der Anwesenheit, Diskussion und Beschlussfassung über die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil    
N 2     Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen zur Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.03.2018    
N 3     Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Amtsperiode 2019 - 2023) hier: Korrektur der Vorschlagsliste   2018/004/VI 1.Ä. NÖ  
N 4     Erbbaurecht Flurstück 577, Flur 3, Gemarkung Kleinleipisch (ehemaliger Tennisplatz) hier: Aufhebung   2018/008/VI NÖ  
N 5     Aktuelle Informationen durch den Bürgermeister/stellv. Bürgermeister, die Geschäftsbereichsleiter und die Fachbereichsleiter    
N 6     Anfragen der Stadtverordneten    
N 7     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation HFB für Namensänderung (5171 KB)