Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahmen getätigt werden können:
Sicherungsmaßnahmen Schlossparkgebäude
Beratungsergebnis:
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