Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Hauptwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 07. Januar 2018 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
14.03.2018 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 5 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 18/03/05
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)