Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/006/VI  

 
 
Betreff: Unterstützung der Stadt Lauchhammer zur in Vorbereitung befindlichen Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
01.03.2018 
16. Sitzung des Finanzausschusses    
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
05.03.2018 
16. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2018 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.03.2018 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/03/09)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2018/006/VI
Teil 2 zu Anlage 1 zur BV 2018/006/VI
Anlage 2 zur BV 2018/006/VI
Anlage 3 zur BV 2018/006/VI

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, in nachstehender Form die Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V., die zum 01.07.2018 vollzogen sein soll, zu unterstützen:

 

  1. Die offenen Forderungen der Stadt Lauchhammer gegenüber beiden Vereinen, in Summe 20.669,20 Euro betragend, zu erlassen.

    Dieser Erlass der offenen Forderungen erfolgt in Anerkennung/Anrechnung der der Anlage 1 zu entnehmenden Eigenleistungen der Vereinsmitglieder zum Erhalt der genutzten kommunalen Sportanlagen in den letzten drei Jahren und unter der Maßgabe, dass diese Eigenleistungen auch in Zukunft in mindestens dem gleichen Umfang von den Vereinsmitgliedern erbracht werden.
     
  2. Die der Anlage 2 zu entnehmenden Sonderausgaben der Fusion in Höhe von einmalig 12.650,00 Euro werden seitens der Stadt mit 75 %, d. h., konkret 9.487,50 Euro bezuschusst.
     
  3. Die Umsetzung der unter 1. und 2. dargestellten Unterstützungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Vereinsfusion.
     
  4. Als Kontrollgremium der Fusionsvorbereitung/-abwicklung sowie vereinsinternen Haushaltsplanung und –durchführung (siehe auch Haushaltsplanung 2018/2019 – Anlage 3) wird der Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Stadt Lauchhammer festgelegt.

 

Dieser soll in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung entsprechende Zuarbeiten und Berichterstattungen einfordern und im Bedarfsfall Kontrollen durchführen.

 

 

 

 


Sachverhalt

Die beiden Fußballvereine SV „Eintracht“ Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V. streben die Fusion zum 01.07.2018 an und haben alle notwendigen vorbereitenden Aktivitäten mit Unterstützung des Landessportbundes, des Landes-Fußballverbandes, des Kreissportbundes und des Kreis-Fußballverbandes vor einigen Monaten eingeleitet und voran getrieben.

 

Als größtes Problem, die Fusionsabsichten in die Tat umzusetzen, hat sich die finanzielle Lage beider Vereine heraus kristallisiert.

 

In einer gemeinsamen Beratung von Fraktions-/Ausschussvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer, den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern beider Vereine und den Verantwortlichen der Stadtverwaltung wurde am 20.02.2018 die aktuelle Situation vorgestellt und diskutiert.

 

Das Ergebnis dieser Beratung ist den inhaltlichen Darstellungen des Beschlussvorschlages zu entnehmen.

 

Mit Schreiben vom 21.02.2018 wurde ein Antrag zur Unterstützung der Fusion in der am 20.02.2018 abgestimmten Form eingereicht, welcher der Anlage zu entnehmen ist.

 

Insbesondere dokumentiert sich darin das überdurchschnittliche Engagement der Mitglieder beider Vereine. Dies betrifft nicht nur die Jugendarbeit, sondern auch die Aktivitäten zum Erhalt der teils stark sanierungsbedürftigen von den Vereinen genutzten Sportstätten.

 

Dies soll unter Anrechnung als Drittleistung der Gegenrechnung der offenen  Forderungen dienen. Die Drittleistungsanerkennung wird auf der Basis der gültigen Vereinsförderrichtlinie bereits bei mehreren Vereinen praktiziert, insbesondere um teilweise sehr hohe Betriebskostenforderungen abzufedern.

 

Nicht zuletzt soll mit dieser zur Beschlussfassung vorliegenden Unterstützung auch der Fusionsansatz von mitgliederstarken Vereinen, wie bei den Keglern positiv begleitet werden.

 

Einigkeit besteht allerdings darin, dass eine solche umfangreiche finanzielle Hilfe eine intensivere und effektivere Kontrolle durch die Stadtverwaltung und die politisch Verantwortlichen erfolgen muss, was die Haushaltsplanung und –durchführung des fusionierten Vereins betrifft.

 

Diese Aufgabe soll dem Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kultur- ausschuss im Zusammenspiel mit der Verwaltung obliegen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[X ] Nein

 

Produkt:

 

421.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

421.1.00.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:                 
Ertrag
Aufwand                                                                                                                                          


 


 


 

30.156,70


 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1: Schreiben des FSV Lauchhammer e. V. vom 21.02.2018

Anlage 2: Sonderausgaben Fusion FSV und  SV Eintracht Lauchhammer

Anlage 3: Haushaltsplanung 2018/2019 (wird nachgereicht)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2018/006/VI (109 KB)    
Anlage 3 2 Teil 2 zu Anlage 1 zur BV 2018/006/VI (503 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2 zur BV 2018/006/VI (67 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 zur BV 2018/006/VI (272 KB)