Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/003/VI  

 
 
Betreff: Vorzeitige Mittelfreigabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
hier: Gehwegausbau K6609 Lauchhammerstraße, Ortsdurchfahrt Grünewalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
28.02.2018 
15. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Finanzausschuss Vorberatung
01.03.2018 
16. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2018 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.03.2018 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/03/08)
Anlagen:
Anlage zur BV 2018/003/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:

 

Ausbau der Gehwege an der K6609 Lauchhammerstraße in Grünewalde als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landkreis OSL.

 


Sachverhalt

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz plant mit Fördermitteln aus dem „Kommunalinvestitionsfördergesetz“ den Ausbau der Ortsdurchfahrt Grünewalde im Zuge der Kreisstraße K6609. Die Stadt Lauchhammer plant in diesem Zusammenhang den Ausbau der Nebenanlagen. Landkreis OSL und Stadt möchten diese Baumaßnahme als Gemeinschaftsbaumaßnahme durchführen. Die Ausschreibung der Bauleistung seitens des Landkreises muss zwingend im Februar 2018 erfolgen, damit der Landkreis die Fördermittel ausschöpfen kann. Die Maßnahme muss bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

 

Die Stadt Lauchhammer hat ebenfalls Fördermittel nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (RiLi KStB Bbg) beantragt.

 

Die Kostendeckung erfolgt aus den laufenden Liqiuditätsüberschüssen zzgl. des im Haushalt 2017 bisher geplanten Eigenanteils von 17.000,00 Euro.

 

 


Finanzielle AuswirkungenJa

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [x] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

541.1.01

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

541.1.01.04

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

096101

 

 

 

 

 

Investitionsnr.:                    STRBAU017

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
 

Einzahlung
Auszahlung

 

 

243.000,00

301.100,00


 


 

 

284.100,00


 

          133.000,00


 


 

         110.000,00

 

 

Alle Beträge in EUR.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2018/003/VI (1087 KB)