Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Ausbau der Gehwege an der K6609 Lauchhammerstraße in Grünewalde als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landkreis OSL.
Sachverhalt
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz plant mit Fördermitteln aus dem „Kommunalinvestitionsfördergesetz“ den Ausbau der Ortsdurchfahrt Grünewalde im Zuge der Kreisstraße K6609. Die Stadt Lauchhammer plant in diesem Zusammenhang den Ausbau der Nebenanlagen. Landkreis OSL und Stadt möchten diese Baumaßnahme als Gemeinschaftsbaumaßnahme durchführen. Die Ausschreibung der Bauleistung seitens des Landkreises muss zwingend im Februar 2018 erfolgen, damit der Landkreis die Fördermittel ausschöpfen kann. Die Maßnahme muss bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Die Stadt Lauchhammer hat ebenfalls Fördermittel nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (RiLi KStB Bbg) beantragt.
Die Kostendeckung erfolgt aus den laufenden Liqiuditätsüberschüssen zzgl. des im Haushalt 2017 bisher geplanten Eigenanteils von 17.000,00 Euro.
Finanzielle AuswirkungenJa
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [x] Ja[ ] Nein
Investitionsnr.: STRBAU017
Alle Beträge in EUR.
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