Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer  

 
 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 6 Beschluss:18/03/06
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2018/007/VI Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wahlleiterin
Federführend:Wahlleiterin Bearbeiter/-in: Mende, Andrea

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Einwendungen gegen die Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 21. Januar 2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

 

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

18

Ja

0

Nein

4

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 14.03.2018 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Termingerecht am 28.05.2018 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB I/1 Personalmanagement, Zentrale Verwaltung und Sicherheit/Ordnung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Andrea Mende
Termin: 01.06.2018 Status: 28.05.2018
Auftrag: Bitte den aktuellen Bearbeitungsstand eintragen - Termin: 01.06.2018

Bericht an das Gremium (Stand: 28.05.2018)

 

Die Stichwahl ist gültig. Es gab keine Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht. Die notwendige Umsetzung des Beschlusses verwaltungsseitig ist erfolgt. Damit ist der Vorgang erledigt.