Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Einwendungen gegen die Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 21. Januar 2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand: 28.05.2018)
Die Stichwahl ist gültig. Es gab keine Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht. Die notwendige Umsetzung des Beschlusses verwaltungsseitig ist erfolgt. Damit ist der Vorgang erledigt.
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