Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/007/VI  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wahlleiterin
Federführend:Wahlleiter Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Wahlprüfungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.03.2018 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/03/06)
Anlagen:
2018-02-28 Anlage_zur_BV_2018/007/VI_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_1_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_2_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28_Anlage_3_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_4_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28_Anlage_5_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_6_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_7_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_8_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_9_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen
2018-02-28 Anlage_10_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen

 

Variante A

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Einwendungen gegen die Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 21. Januar 2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

 

Variante B

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 3 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Einwendungen gegen die Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 21. Januar 2018 sind begründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst. Die Wahl ist gültig.

 

Variante C

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die den begründeten Einwendungen gegen die Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 21. Januar 2018 zugrunde liegenden Tatbestände sind so schwerwiegend, dass bei einer einwandfreien Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre. Die Wahl ist ungültig.

 

 

 


Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat gemäß § 80 Abs. 1 BbgKWahlG über die Gültigkeit der Stichwahl und über Einsprüche gemäß § 63 i. V. m. § 55 BbgKWahlG in der in § 80 Abs. 1 Nr. 1 – 4 BbgKWahlG bestimmten Art und Weise zu entscheiden. Dabei kommt ein Beschluss nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG nicht in Betracht, da Einwendungen gegen die Wahl erhoben wurden. Für die weitere Abstimmung wird vorgeschlagen, nach den im Beschlussvorschlag benannten Varianten zu verfahren, die der Reihenfolge des § 80 Abs. 1 BbgKWahlG und der Reihenfolge der Prüfung entsprechen. Bezüglich der inhaltlichen Prüfung der einzelnen Einsprüche verweise ich auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme. Den Einsprüchen liegt sämtlich der gleiche zu prüfende und zu beurteilende Sachverhalt zu Grunde, weshalb im Block abgestimmt wird.

 

Darüber hinausgehende vorgetragene Sachverhalte sind nicht entscheidend für die Wahlprüfungsentscheidung. Die Wahleinsprüche sind jedem Einspruchsführer gegenüber gesondert zu bescheiden.

 

 

 

 

 

Mende

Wahlleiterin

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Variante A und B:nein

Variante C:ja (nochmalige Durchführung der Stichwahl;
Kosten ca. 13.300 Euro)

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[X ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlage

Stellungnahme zu den eingereichten Wahleinsprüchen gemäß § 63 i. V. m. § 55Abs. 6 BbgKWahlG vom 22.02.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-02-28 Anlage_zur_BV_2018/007/VI_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (584 KB)    
Anlage 2 2 2018-02-28 Anlage_1_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (1412 KB)    
Anlage 3 3 2018-02-28 Anlage_2_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (1703 KB)    
Anlage 4 4 2018-02-28_Anlage_3_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (105 KB)    
Anlage 5 5 2018-02-28 Anlage_4_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (271 KB)    
Anlage 6 6 2018-02-28_Anlage_5_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (1636 KB)    
Anlage 10 7 2018-02-28 Anlage_6_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (423 KB)    
Anlage 7 8 2018-02-28 Anlage_7_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (300 KB)    
Anlage 8 9 2018-02-28 Anlage_8_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (136 KB)    
Anlage 9 10 2018-02-28 Anlage_9_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (755 KB)    
Anlage 11 11 2018-02-28 Anlage_10_zur_Stellungnahme_zu_Wahleinsprüchen (316 KB)