Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/001/VI  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Lauchhammer am ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
05.03.2018 
16. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2018 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.03.2018 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/03/07)
Anlagen:
Projektbeschreibung - Auszug aus Interessenbekundung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Teilnahme der Stadt Lauchhammer am Antragsverfahren des ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ und nach erfolgreicher Bewilligung der Fördermittel die Durchführung der Maßnahme mit dem Projektpartner Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Lauchhammer.


Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer ist mit der Gebietskulisse der Neustädte I, II und III im Förderprogramm STEP „Soziale Stadt“. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um nach erfolgreichem Bewerbungs- und Fördermittelantragsverfahren am ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ teilzunehmen.

 

Das Förderprogramm „BIWAQ“ fördert Projekte zur Integration in Arbeit und zur Stärkung der lokalen Ökonomie.

Es richtet sich an Langzeitarbeitslose in der Gebietskulisse des STEP-Programms (Soziale Stadt) und fördert die Integration und Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern in den betreffenden Stadtteilen.

 

Die Stadt Lauchhammer hat im Rahmen des Vorverfahrens eine konkrete Interessenbekundung vorgenommen. 

 

Bei erfolgreicher Teilnahme am Vorverfahren kann die Stadt Lauchhammer einen entsprechenden Fördermittelantrag stellen.

 

Das Projekt „Neustadt 53 BIT –Bildung, Integration, Teilhabe“ (siehe Projektbeschreibung - Auszug aus Interessenbekundung) soll in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Lauchhammer (WEQUA GmbH) für die Dauer von ca. 4 Jahren ab 2019 durchgeführt werden. Dazu wird dann ein entsprechender Weiterleitungsvertrag geschlossen. Mit der Weiterleitung der Fördermittel ist auch eine entsprechende Erbringung eines Eigenanteils in entsprechenden Höhe durch den Projektpartner zu leisten.

 

Die Gesamtausgaben für die Laufzeit der Maßnahmen betragen ca. 1.099.000,00 Euro. Die Förderquote beträgt 80 %.

 

Der bei der Stadt Lauchhammer verbleibende Eigenanteil beträgt in Summe ca. 35.000,00 Euro (Projektmittel und finanzielle Mittel für Ausstattungsgegenstände im Rahmen der Maßnahmen für die gesamte Laufzeit.


Finanzielle Auswirkungen

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x ] NeinPlanung ab 2019

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

 

 

            ca. 7.400

 

 

             ca. 7.400
 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 

 

 

           ca. 5.000


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlage

Projektbeschreibung – Auszug aus Interessenbekundung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektbeschreibung - Auszug aus Interessenbekundung (2288 KB)