Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Hauptwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 07. Januar 2018 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand: 28.05.2018) Die Hauptwahl ist gültig. Es gab keine Einsprüche zur Hauptwahl. Damit ist der Vorgang erledigt.
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