Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/002/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Hauptwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 07. Januar 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wahlleiterin
Federführend:Wahlleiterin Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.03.2018 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/03/05)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Hauptwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 07. Januar 2018 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

 


Sachverhalt

 

 

Gemäß §§ 80, 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die Stadtverordnetenversammlung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen  gegen die Hauptwahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

 

 

Mende

Wahlleiterin

 


Finanzielle Auswirkungennein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.