Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Hauptwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 07. Januar 2018 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Sachverhalt
Gemäß §§ 80, 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die Stadtverordnetenversammlung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Hauptwahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Mende Wahlleiterin
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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