Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung)gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.
30.11.2016 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 16/12/43
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)