Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/032/VI  

 
 
Betreff: Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2016 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/12/41)
Anlagen:
Anlage zur BV 2016/032/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage.

 


 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x ] Nein

 

P: rodukt

111.2.02

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.2.02.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

011006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

542170

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


-


 

1.080,00


 

1.080,00


 

1.080,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 

-


 

1.080,00


 

1.080,00

 

 

1.080,00
 

 

Alle Beträge in EUR.

 

 

 

Sachverhalt

 

In den zwei Schiedsstellen der Stadt Lauchhammer sind insgesamt zwei Schiedspersonen und zwei stellvertretende Schiedspersonen gemäß dem Schiedsstellengesetz tätig.

 

Gemäß § 24 der Kommunalverfassung hat der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene Anspruch auf Entschädigung. Zweck der Aufwandsentschädigung ist es, Merhaufwendungen auszugleichen. Der Sinn des Anspruchs besteht darin, dass den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Tätigkeit zugunsten der Allgemeinheit keine Nachteilen entstehen ( Schumacher / Augustesen / Benedens  / Erdmann / Obermann / Scheiper / Nitsche / Pencereci / Nobbe, Kommentar BbgKVerf., § 24, Punkt 7, S. 3 der Kommentierung).

 

Demzufolge soll ab Infrafttreten der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer nunmehr ein Ausgleich der notwendigen Mehraufwendungen möglich sein. Die notwendigen Mittel werden durch Mittelumverfügungen zur Verfügung gestellt.

 

 

Anlage

Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2016/032/VI (44 KB)