Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Sachverhalt
In den zwei Schiedsstellen der Stadt Lauchhammer sind insgesamt zwei Schiedspersonen und zwei stellvertretende Schiedspersonen gemäß dem Schiedsstellengesetz tätig.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung hat der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene Anspruch auf Entschädigung. Zweck der Aufwandsentschädigung ist es, Merhaufwendungen auszugleichen. Der Sinn des Anspruchs besteht darin, dass den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Tätigkeit zugunsten der Allgemeinheit keine Nachteilen entstehen ( Schumacher / Augustesen / Benedens / Erdmann / Obermann / Scheiper / Nitsche / Pencereci / Nobbe, Kommentar BbgKVerf., § 24, Punkt 7, S. 3 der Kommentierung).
Demzufolge soll ab Infrafttreten der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer nunmehr ein Ausgleich der notwendigen Mehraufwendungen möglich sein. Die notwendigen Mittel werden durch Mittelumverfügungen zur Verfügung gestellt.
Anlage Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Stadt Lauchhammer
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