Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2017/2018 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
Überschneidungsgebiet Ü 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.- Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Siedlerweg, Stangenweg.
Überschneidungsgebiet Ü 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, DietrichHeßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße.
Sachverhalt
Im Überschneidungsgebiet Ü 1 wohnt derzeit 1 und im Überschneidungsgebiet Ü 2 wohnen derzeit 9 Kinder, die im Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden.
Die Stadt Lauchhammer hat gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für Schulpflichtige aus den Überschneidungsgebieten die jeweils zuständige Grundschule zu bestimmen.
Aus vorgenannten Gründen wird dieser Beschluss für das Schuljahr 2017/2018 eingebracht.
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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