Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5“ in Lauchhammer-Mitte und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt ein Antrag der Firma CONFIDA bauen + wohnen gmbh vom 10.11.2016 vor (Anlage 1). Der Bauträger stellt hiermit den Antrag, an der Mückenberger Straße in Lauchhammer-Mitte ein Einkaufszentrum zu errichten. Auf Grund der Größe ist die planungsrechtliche Ausweisung als Sondergebiet Einkauf nach § 11 Abs. 3 BauNVO erforderlich.
Es handelt sich hierbei um den ehemaligen ALDI-Standort in Lauchhammer-Mitte, welcher seit Dezember 2014 leerstehend ist und keiner Nutzung unterliegt.
Um die Voraussetzungen für eine Baugenehmigungsfähigkeit zu schaffen, muss ein Bauleitverfahren durchgeführt werden. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für eine weitere städtebauliche Entwicklung im Zentrum von Lauchhammer gesichert werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der ehemalige ALDI-Standort ist im Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit betrachtet worden. Er liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Lauchhammer-Mitte. In einer gutachterlichen Bewertung soll die Verträglichkeit der Verkaufsflächen-erweiterung am ehemaligen Einzelhandelsstandort nachgewiesen werden.
Die Größe des Plangebietes beträgt 8.959 m² und umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Lauchhammer Flur:14 Flurstücke:229 230, 1.588, 1589, 1491, 1492, 1493, 1494, 1411, 1412, 1413
Für die Stadt Lauchhammer entstehen keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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