Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/036/VI I  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5“ in Lauchhammer-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
23.11.2016 
10. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2016 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/12/45)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2016/036/VI I
Anlage 2 zur BV 2016/036/VI I
Anlage 3 zur BV 2016/036/VI I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5“ in Lauchhammer-Mitte und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 

 


Sachverhalt

 

Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt ein Antrag der Firma CONFIDA bauen + wohnen gmbh vom 10.11.2016 vor (Anlage 1). Der Bauträger stellt hiermit den Antrag, an der Mückenberger Straße in Lauchhammer-Mitte ein Einkaufszentrum zu errichten. Auf Grund der Größe ist die planungsrechtliche Ausweisung als Sondergebiet Einkauf nach § 11 Abs. 3 BauNVO erforderlich.

 

Es handelt sich hierbei um den ehemaligen ALDI-Standort in Lauchhammer-Mitte, welcher seit Dezember 2014 leerstehend ist und keiner Nutzung unterliegt.

 

Um die Voraussetzungen für eine Baugenehmigungsfähigkeit zu schaffen, muss ein Bauleitverfahren durchgeführt werden. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für eine weitere städtebauliche Entwicklung im Zentrum von Lauchhammer gesichert werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der ehemalige ALDI-Standort ist im Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit betrachtet worden. Er liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Lauchhammer-Mitte. In einer gutachterlichen Bewertung soll die Verträglichkeit der Verkaufsflächen-erweiterung am ehemaligen Einzelhandelsstandort nachgewiesen werden.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt 8.959 m² und umfasst folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Lauchhammer

Flur:14

Flurstücke:229  230, 1.588, 1589, 1491, 1492, 1493, 1494, 1411, 1412, 1413

 

Für die Stadt Lauchhammer entstehen keine Kosten.

 

 


Finanzielle Auswirkungennein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1:Antrag vom 10.11.2016.

Anlage 2:Umring des Plangebietes

Anlage 3:Lage im Stadtgebiet

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2016/036/VI I (472 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2016/036/VI I (573 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2016/036/VI I (396 KB)