Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim zuständigen Finanzamt durch den Bürgermeister lt. Anlage.
Beratungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||