Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/034/VI  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB I/1 Personalmanagement, Zentrale Verwaltung und Sicherheit/Ordnung Bearbeiter/-in: Schröter, Steffen
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2016 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/12/43)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2016/034/VI (PDF)
Anlage 2 zur BV 2016/034/VI (PDF)
Anlage 3 zur BV 2016/034/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt

 

Gründe für die Neufassung der Marktgebührensatzung sind:

 

Die Kalkulatorische Gebühr für die Benutzung der Standplätze wurde errechnet aus dem zu den Jahren 2013, 2014, 2015 vergebenen Standgrößen und einer durchschnittlichen Marktbelegung von 142 lfd. Meter pro Woche.

 

Bei der Kalkulation der Gebühr für die Benutzung der Standplätze wurden die nach der Zentrumssanierung zur Verfügung stehenden und 2015 verkleinerten Flächen angepasst und für die Durchführung des Wochenmarktgeschäftes zu Grunde gelegt.

 

Diese und allgemeine Auslastungsparameter wurden in einer Nachkalkulation für die Jahre 2013, 2014 und 2015 berücksichtigt. Eine Vorkalkulation für 2017 bestätigt die Gebührenhöhe der Nachkalkulation.

 

Die Anpassung der aktuellen Gebührenhöhe wirkt sich unmittelbar auf das Gesamtbild der Kosten-Leistungsrechnung aus und beeinflusst somit wesentlich eine kostendeckende Durchführung des Marktes.

 

Der durch die Kalkulation belegte Gebührenbetrag für die Überlassung von Standplätzen und Inanspruchnahme von technischen Versorgungseinrichtungen in Höhe von 3,50 Euro/lfd. Meter auf dem Wochenmarkt ist unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kaufkraft angemessen und den getätigten Umsätzen real und vertretbar.

 

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

573.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

573.1.01.02

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

432108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 


 

 

+3.550,00
 

 

+3.550,00
 

 

+3.550,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 

 


 

 


 

 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1:Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung)

Anlage 2:Synopse

Anlage 3:Kalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 zur BV 2016/034/VI (PDF) (57 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2 zur BV 2016/034/VI (PDF) (69 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3 zur BV 2016/034/VI (835 KB)