Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Gründe für die Neufassung der Marktgebührensatzung sind:
Die Kalkulatorische Gebühr für die Benutzung der Standplätze wurde errechnet aus dem zu den Jahren 2013, 2014, 2015 vergebenen Standgrößen und einer durchschnittlichen Marktbelegung von 142 lfd. Meter pro Woche.
Bei der Kalkulation der Gebühr für die Benutzung der Standplätze wurden die nach der Zentrumssanierung zur Verfügung stehenden und 2015 verkleinerten Flächen angepasst und für die Durchführung des Wochenmarktgeschäftes zu Grunde gelegt.
Diese und allgemeine Auslastungsparameter wurden in einer Nachkalkulation für die Jahre 2013, 2014 und 2015 berücksichtigt. Eine Vorkalkulation für 2017 bestätigt die Gebührenhöhe der Nachkalkulation.
Die Anpassung der aktuellen Gebührenhöhe wirkt sich unmittelbar auf das Gesamtbild der Kosten-Leistungsrechnung aus und beeinflusst somit wesentlich eine kostendeckende Durchführung des Marktes.
Der durch die Kalkulation belegte Gebührenbetrag für die Überlassung von Standplätzen und Inanspruchnahme von technischen Versorgungseinrichtungen in Höhe von 3,50 Euro/lfd. Meter auf dem Wochenmarkt ist unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kaufkraft angemessen und den getätigten Umsätzen real und vertretbar.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1:Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) Anlage 2:Synopse Anlage 3:Kalkulation
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