Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/033/VI  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung )
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB I/1 Personalmanagement, Zentrale Verwaltung und Sicherheit/Ordnung Bearbeiter/-in: Schröter, Steffen
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2016 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/12/42)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2016/033/VI
Anlage 2 zur BV 2016/033/VI
Anlage 3 zur BV 2016/033/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

Die Änderung der Satzung sowie die neue Kalkulation der Kosten sind aufgrund der (aktuellen) Rechtssprechung notwendig geworden.

 

Insoweit sind in der Vergangenheit zahlreiche Beschlüsse und Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten bezüglich der durch konkrete Einsätze der Feuerwehr entstandenen Kosten, deren Ermittlung und Erstattungsfähigkeit ergangen.

 

Inhalte der Beschlüsse und Urteile waren insbesondere die tatsächlich angefallenen Kosten eines konkreten Einsatzes, die Berücksichtigung der Vorhaltekosten, die betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Jahreskosten, die Pauschalierung von Kosten und die Zeiteinheit für die Berechnung und somit Erhebung der erstattungsfähigen Kosten unter Beachtung des Grundsatzes der Leistungsproportionalität.

 

Infolge dessen ist z.B. der ursprüngliche § 4 Absatz 3 im Wesentlichen neu gefasst worden. Anstelle der halbstündlichen bzw. stündlich pauschalierten Abrechnung ist zukünftig die minutengenaue Abrechnung vorzunehmen. Des Weiteren war die Kalkulation der erstattungsfähigen Kosten vollständig zu überarbeiten.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

126.1.00

Brandschutz

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

126.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

137001

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

432110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

Ist vom Einsatz-geschehen abhängig
 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

 

Anlage 1: Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung)

Anlage 2: Synopse

Anlage 3: Kalkulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2016/033/VI (100 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2016/033/VI (132 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2016/033/VI (112 KB)