Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die Änderung der Satzung sowie die neue Kalkulation der Kosten sind aufgrund der (aktuellen) Rechtssprechung notwendig geworden.
Insoweit sind in der Vergangenheit zahlreiche Beschlüsse und Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten bezüglich der durch konkrete Einsätze der Feuerwehr entstandenen Kosten, deren Ermittlung und Erstattungsfähigkeit ergangen.
Inhalte der Beschlüsse und Urteile waren insbesondere die tatsächlich angefallenen Kosten eines konkreten Einsatzes, die Berücksichtigung der Vorhaltekosten, die betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Jahreskosten, die Pauschalierung von Kosten und die Zeiteinheit für die Berechnung und somit Erhebung der erstattungsfähigen Kosten unter Beachtung des Grundsatzes der Leistungsproportionalität.
Infolge dessen ist z.B. der ursprüngliche § 4 Absatz 3 im Wesentlichen neu gefasst worden. Anstelle der halbstündlichen bzw. stündlich pauschalierten Abrechnung ist zukünftig die minutengenaue Abrechnung vorzunehmen. Des Weiteren war die Kalkulation der erstattungsfähigen Kosten vollständig zu überarbeiten.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Anlage 1: Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Anlage 2: Synopse Anlage 3: Kalkulation
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