Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim zuständigen Finanzamt durch den Bürgermeister lt. Anlage.
30.11.2016 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 16/12/40
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)