Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 84 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 56 und 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kostebrau vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 14/06/21
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)