Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium:
Der Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer wurde im Amtsblatt Nr. 4/2014 öffentlich bekannt gemacht.
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