Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: 
 Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. 
 
 
 Sachverhalt 
 Gemäß § 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung. Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, trifft die Vertretung folgende Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Finanzielle Auswirkungen keine 
 Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein 
 
 
 
 
 
 Alle Beträge in EUR. 
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