Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 04. Dezember 2008 (Beschluss-Nr. 08/12/65) gilt weiter.
Sachverhalt
Der § 34 – Einberufung der Gemeindevertretung – BbgKVerf regelt in dessen Absatz 4, dass die Form der Einberufung, die regelmäßige Ladungsfrist und die vereinfachte Einberufung unter verkürzter Ladungsfrist in der Geschäftsordnung zu regeln sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hatte bereits in ihrer Sitzung im Dezember 2008 eine Geschäftsordnung beschlossen, deren Weitergeltung nunmehr Gegenstand dieser Beschlussfassung ist.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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