Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/011/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Fortgeltung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2014 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der VI. Legislaturperiode ungeändert beschlossen  (14/06/17)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom

04. Dezember 2008 (Beschluss-Nr. 08/12/65) gilt weiter.

 


 

 

 

 

Sachverhalt

 

Der § 34 – Einberufung der Gemeindevertretung – BbgKVerf regelt in dessen Absatz 4, dass die Form der Einberufung, die regelmäßige Ladungsfrist und die vereinfachte Einberufung unter verkürzter Ladungsfrist in der Geschäftsordnung zu regeln sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hatte bereits in ihrer Sitzung im Dezember 2008 eine Geschäftsordnung beschlossen, deren Weitergeltung nunmehr Gegenstand dieser Beschlussfassung ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:                                           keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.