Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, geändert durch Satzung vom 26.09.2013 die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind, auf acht festzulegen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium:
Die Beschlussverfolgung entfällt, da die Stadtverordnetenversammlung abschließend entschieden hat.
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