Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/015/VI  

 
 
Betreff: Festlegung der Anzahl der Mitglieder im Hauptausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2014 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der VI. Legislaturperiode ungeändert beschlossen  (14/06/22)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, geändert durch Satzung vom 26.09.2013 die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind, auf ……… festzulegen.

 

 


 

 

 

Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, geändert durch Satzung vom 26.09.2013 die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses in der ersten Sitzung festzulegen.


Finanzielle Auswirkungen                                          keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.