Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Kostebrau vom 25.05.2014  

 
 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der VI. Legislaturperiode
TOP: Ö 12 Beschluss:14/06/21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:52
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2014/014/VI Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Kostebrau vom 25.05.2014
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 84 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 56 und 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kostebrau vom 25.05.2014 liegen nicht vor.  Die Wahl ist gültig.

 

 


Beratungsergebnis:

X

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

27

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

X

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 17.06.2014 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 14.01.2015 realisiert Koordinierung:
FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung  
Sachbearbeiter/-in: Andrea Mende  
Termin: 30.10.2014 Status: 14.01.2015
Auftrag:

Bericht an das Gremium:

 

Der Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Kostebrau wurde im Amtsblatt Nr. 4/2014 öffentlich bekannt gemacht.