Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/013/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde vom 25.05.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2014 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der VI. Legislaturperiode ungeändert beschlossen  (14/06/20)

 

Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 84 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 56 und 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Grünewalde vom 25.05.2014 liegen nicht vor.  Die Wahl ist gültig.

 


 

 

Sachverhalt

 

Gemäß § 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung. Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, trifft die Vertretung folgende Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Nach § 84 Abs. 1 BbgKWahlG findet diese Vorschrift auch für die unmittelbare Wahl der Ortsbeiräte Anwendung.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.