Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft concredis aus dem Prüfbericht vom 22.03.2024, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
07.05.2024 - Finanzausschuss
Ö 13 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.03.2024