Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.04.2024 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2019 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang.
Beratungsergebnis:
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