Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungs-gesellschaft concredis aus dem Prüfbericht vom 15.03.2024, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
Beratungsergebnis:
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