Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß §82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.04.2024 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2019 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang.
07.05.2024 - Finanzausschuss
Ö 12 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.03.2024