Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungs-gesellschaft concredis aus dem Prüfbericht vom 15.03.2024, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
07.05.2024 - Finanzausschuss
Ö 11 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.03.2024