Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung zur Heilung gerügter Verstöße durchzuführen und den Bebauungsplan erneut öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu unterrichten.
07.09.2022 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 9 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.09.2022 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
21.09.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/09/45
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 08.06.2022