Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 3/2022 „Biotürme Lauchhammer“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach Sachverhalt
Der Bereich der Biotürme Lauchhammer befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
In den Außenbereich fallen alle Gebäude, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen oder nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.
Der § 35 Abs. 1 BauGB regelt abschließend die im Außenbereich zulässigen privilegierten Vorhaben.
Es ist geplant auf den ehemals gewerblich genutzten Bauflächen das Bildungs- und Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur Erz & Kohle, Areal Kohle, zu etablieren. Aufgrund der derzeitigen Lage des Projektstandortes im planungsrechtlichen Außenbereich besteht ein Planerfordernis.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für die geplanten Maßnahmen und Bauvorhaben der Stadt Lauchhammer keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt. Es wird eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Museums- und Ausstellungsfläche sowie Veranstaltungsfläche erfolgen.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 86.097 m² (8,6 ha).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 174, 349 und 350 in der Flur 16 sowie die Flurstücke 59/3, 71, 82, 84, 94, 95, 96, 98 und 152 (tw) der Flur 24 der Gemarkung Lauchhammer (tw = teilweise). Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Umring des Plangebietes
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