Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/034/VII - I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 3/2022 "Biotürme Lauchhammer"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.09.2022 
11. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2022 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2022 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/09/46)
Anlagen:
Umringplan des Plangebietes

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 3/2022 „Biotürme Lauchhammer“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach
§ 4 BauGB.


Sachverhalt

 

Der Bereich der Biotürme Lauchhammer befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).

 

In den Außenbereich fallen alle Gebäude, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen oder nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.

 

Der § 35 Abs. 1 BauGB regelt abschließend die im Außenbereich zulässigen privilegierten Vorhaben.

 

Es ist geplant auf den ehemals gewerblich genutzten Bauflächen das Bildungs- und Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur Erz & Kohle, Areal Kohle, zu etablieren. Aufgrund der derzeitigen Lage des Projektstandortes im planungsrechtlichen Außenbereich besteht ein Planerfordernis.

 

Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für die geplanten Maßnahmen und Bauvorhaben der Stadt Lauchhammer keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt. Es wird eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Museums- und Ausstellungsfläche sowie Veranstaltungsfläche erfolgen.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 86.097 m² (8,6 ha).

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 174, 349 und 350 in der Flur 16 sowie die Flurstücke 59/3, 71, 82, 84, 94, 95, 96, 98 und 152 (tw) der Flur 24 der Gemarkung Lauchhammer (tw = teilweise).


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Umring des Plangebietes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umringplan des Plangebietes (33 KB)