Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/013/VII - III  

 
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 - Kesselhaus"
hier: Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.09.2022 
11. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2022 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2022 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/09/48)
Anlagen:
Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Planzeichnung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom Juni 2022. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der Flächenbilanz wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.  


Sachverhalt

 

Am 23.03.2022 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2022/013/VII I zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 Kesselhaus“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 25.04.2022 bis zum 30.05.2022 durchgeführt.

 

Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.04.2022 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.

 

Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen werden und wurden mit Beschluss 2022/013/VII II legitimiert. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.

 

Damit ist folgerichtig der Feststellungsbeschluss über die Satzung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 Kesselhaus“ zu fassen.

 

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach den Regelungen des Baugesetzbuches (§ 13 BauGB).

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ einschließlich Umweltbericht und Flächenbilanz (33 Seiten)

-          Planzeichnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (1279 KB)    
Anlage 2 2 Planzeichnung (2327 KB)