Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom Juni 2022. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der Flächenbilanz wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Sachverhalt
Am 23.03.2022 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2022/013/VII I zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 25.04.2022 bis zum 30.05.2022 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.04.2022 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen werden und wurden mit Beschluss 2022/013/VII II legitimiert. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.
Damit ist folgerichtig der Feststellungsbeschluss über die Satzung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ zu fassen.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach den Regelungen des Baugesetzbuches (§ 13 BauGB).
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ einschließlich Umweltbericht und Flächenbilanz (33 Seiten) - Planzeichnung
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