Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt über die während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 67, Kesselhaus" in der Fassung März 2022 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung Mai 2022 gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll). Sachverhalt
In der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf in der Fassung vom März 2022 gemäß 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 25.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Abwägungsprotokoll zum 2. Entwurf, Stand März 2022 (14 Seiten)
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