Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/024/VI - III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.09.2022 
11. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2022 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2022 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/09/50)
Anlagen:
Satzung (Stand: 14.09.2022)
Planzeichnung (Stand: 14.09.2022)
Umweltbereicht, Stand Juni22
Anhang zum Umweltbericht (11 Seiten)
städtebaulicher Vertrag
1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 67, Kesselhaus" der Stadt Lauchhammer in der Fassung Juni 2022 als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.  


Sachverhalt

 

In der Zeit vom 23.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 23.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt, in einem Abwägungsprotokoll erfasst und in die Planunterlagen des Entwurfs eingearbeitet.

 

In der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 statt.

 

Im Ergebnis der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs 2 BauGB waren die naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung und die Maßnahmen in Bezug auf den besonderen Artenschutz zu überarbeiten, so dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erforderlich wurde.

 

In der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum
2. Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 25.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.

 

Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss-Nr. BV 2015/024/VI II beschlossen

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Satzung bestehend Planzeichnung (Teil A) und Begründung (Teil B),

-          Umweltbericht, Stand Juni 2022,

-          Anhang zum Umweltbericht (11 Seiten),

-          städtebaulicher Vertrag zur Durchführung des Verfahrens zum Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 67, Kesselhaus"             

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Satzung (Stand: 14.09.2022) (20143 KB)    
Anlage 4 2 Planzeichnung (Stand: 14.09.2022) (1478 KB)    
Anlage 1 3 Umweltbereicht, Stand Juni22 (1028 KB)    
Anlage 2 4 Anhang zum Umweltbericht (11 Seiten) (14016 KB)    
Anlage 5 5 städtebaulicher Vertrag (2334 KB)    
Anlage 6 6 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag (816 KB)