Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 29.07.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" wird erteilt. Sachverhalt
In der Zeit vom 19.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 19.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt, in einem Abwägungsprotokoll erfasst und in die Planunterlagen des Entwurfs eingearbeitet.
In der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 25.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.
Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss-Nr. BV 2021/024/VII II beschlossen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Anlagen - Satzung bestehend Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), - Anlage 1 Biotoptypen, - Anlage 2 Artenschutzfachbeitrag - Anlage 3 FFH_Vorprüfung, - Anlage 4 Immisionsschutzgutachten, Luftreinhaltung – Klärschlamm - Durchführungsvertrag vom 31.08.2022
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