Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 29.07.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" wird erteilt.
07.09.2022 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 16 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.09.2022 - Hauptausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
21.09.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/09/52
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 08.06.2022