Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 26. September 2021 liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
16.11.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 21/11/42
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 09.06.2021