Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 24.03.2021 (Beschluss-Nr. 21/03/03) ist die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer neu gefasst und gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt worden. Lt. deren Schreiben vom 29.03.2021 liegen keine grundlegenden rechtlichen Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde vor. Empfohlen wurde, in der Bezeichnung des § 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung neben der Rechtsgrundlage § 13 BbgKVerf (Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner) auch den § 18a BbgKVerf (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) mit aufzunehmen. Gleichwohl wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde um eine Korrektur des § 4 Absatz 2 gebeten, wonach das Wort „Gemeindevertretung“ durch das Wort „Stadtverordnetenversammlung“ auszutauschen ist.
Des Weiteren sind die Absätze 2 und 3 des § 11 Bekanntmachungen bezüglich der durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen neu bzw. teilweise neu zu fassen. Nach der derzeit geltenden Fassung des § 11 Absatz 2 haben auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer zu erfolgen, was insbesondere bezüglich der durch das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen kaum praktikabel bzw. mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. So ist die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Veröffentlichungsfristen bzw. -termine nicht immer gewährleistet, denn der Zeitraum von der Datenlieferung an die Druckerei bis zur Verteilung des Amtsblattes umfasst mindestens 10 Tage. Für notwendige kurzfristige Veröffentlichungen müsste die Stadtverwaltung selbst ein Amtsblatt drucken, was bei der Höhe der Auflage des Amtsblattes für die Stadt Lauchhammer in Anbetracht des erheblichen Aufwandes (Druck und Verteilung) nur die absolute Ausnahme sein kann.
Aus diesen Gründen sollen die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Bekanntmachungen lt. der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021 dem § 11 Absatz 3 unterfallen und – wie in der alten Fassung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer (die der Neufassung voranging) – durch Aushang in den Schaukästen erfolgen (siehe nachfolgende Gegenüberstellung, § 11):
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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