Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/015/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.11.2021 
11. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2021 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/11/43)
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/015/VII 1.Ä.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021 gemäß Anlage.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 24.03.2021 (Beschluss-Nr. 21/03/03) ist die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer neu gefasst und gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt worden. Lt. deren Schreiben vom 29.03.2021 liegen keine grundlegenden rechtlichen Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde vor. Empfohlen wurde, in der Bezeichnung des § 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung neben der Rechtsgrundlage § 13 BbgKVerf (Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner) auch den § 18a BbgKVerf (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) mit aufzunehmen. Gleichwohl wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde um eine Korrektur des § 4 Absatz 2 gebeten, wonach das Wort „Gemeindevertretung“ durch das Wort „Stadtverordnetenversammlung“ auszutauschen ist.

 

Des Weiteren sind die Absätze 2 und 3 des § 11 Bekanntmachungen bezüglich der durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen neu bzw. teilweise neu zu fassen. Nach der derzeit geltenden Fassung des § 11 Absatz 2 haben auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer zu erfolgen, was insbesondere bezüglich der durch das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen kaum praktikabel bzw. mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. So ist die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Veröffentlichungsfristen bzw. -termine nicht immer gewährleistet, denn der Zeitraum von der Datenlieferung an die Druckerei bis zur Verteilung des Amtsblattes umfasst mindestens 10 Tage. Für notwendige kurzfristige Veröffentlichungen müsste die Stadtverwaltung selbst ein Amtsblatt drucken, was bei der Höhe der Auflage des Amtsblattes für die Stadt Lauchhammer in Anbetracht des erheblichen Aufwandes (Druck und Verteilung) nur die absolute Ausnahme sein kann.

 

Aus diesen Gründen sollen die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Bekanntmachungen lt. der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021 dem § 11 Absatz 3 unterfallen und – wie in der alten Fassung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer (die der Neufassung voranging) – durch Aushang in den Schaukästen erfolgen (siehe nachfolgende Gegenüberstellung, § 11):

 

 

Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021

1.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021

§ 3

Förmliche Einwohnerbeteiligung

(§ 13 BbgKVerf)

 

§ 3

Förmliche Einwohnerbeteiligung

§ 13, 18a BbgKVerf)

§ 4

Gleichstellungsbeauftragte

(2) Satz 2

Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss…

§ 4

Gleichstellungsbeauftragte

(2) Satz 2

Der Vorsitzende unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung oder deren Ausschuss…

§ 11

Bekanntmachungen

 

(2) Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften sowie
     die Bekanntmachung der Offenlegung von
     Bauleitplänen werden durch Veröffentlichung
     im „Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer“
     öffentlich bekannt gemacht.

     Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift
     vorgeschriebene ortsübliche Bekannt-
     machungen.

 

(3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschrif-
     ten bestehen, werden sonstige öffentliche
     Bekanntmachungen der Stadt Lauchhammer
     durch Aushang in folgenden Bekannt-
     machungskästen der Stadt Lauchhammer
     vollzogen: ….
   

§ 11

Bekanntmachungen

 

(2) Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften
      sowie die Bekanntmachung der Offenlegung
      von Bauleitplänen werden durch Veröffent-
      lichung im „Amtsblatt für die Stadt Lauch-
      hammer“ öffentlich bekannt gemacht.





(3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschrif-
     ten bestehen, werden sonstige öffentliche
     Bekanntmachungen der Stadt Lauchhammer
     und durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene
     ortsübliche Bekanntmachungen durch Aus-
     hang in folgende Bekanntmachungskästen
     der Stadt Lauchammer vollzogen: …

 

 

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Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

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Anlage

1.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021

 

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