Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 26. September 2021 liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 04.01.2022) Einwendungen gegen die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 26.09.2021 lagen nicht vor. Die Wahl wurde für gültig erklärt. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||