Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 26. September 2021 liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig. Sachverhalt
Gemäß § 80 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die Stadtverordnetenversammlung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung. Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist sind keine Einsprüche erhoben worden. Damit ist die Wahl gültig und die entsprechende Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung zu treffen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
Andrea Mende Wahlleiterin
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