Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/045/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 26. September 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wahlleiterin
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.11.2021 
11. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2021 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/11/42)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Lauchhammer vom 26. September 2021 liegen nicht vor.

 

Die Wahl ist gültig.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 80 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die Stadtverordnetenversammlung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung. Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist sind keine Einsprüche erhoben worden. Damit ist die Wahl gültig und die entsprechende Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung zu treffen.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Andrea Mende

Wahlleiterin