Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/037/VII  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft des Hauptverwaltungsbeamten im Kommunalen Beirat von SpreeGas
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.11.2021 
11. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2021 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/11/45)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/037/VII
Anlage 2 zur BV 2021/037/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer stimmt dem Beitritt des Hauptverwaltungsbeamten zum Kommunalen Beirat von SpreeGas zu. 

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Sachverhalt

 

Mit seinem Schreiben vom 24.06.2021 (siehe Anlage 1) teilte der Geschäftsführer von SpreeGas, Herr Andreas Kretzschmar, dem damaligen Bürgermeister, Herrn Pohlenz, mit, dass der bisherige Kommunale Beirat nunmehr weitere Mitglieder umfassen würde und er in seiner Funktion als Amtsträger mit Beschluss der Gesellschafterversammlung von SpreeGas am 20.05.2021 zum Beiratsmitglied berufen worden sei. Herr Pohlenz hat so kurz vor seiner Versetzung in den Ruhestand dieses Ehrenamt nicht mehr angenommen.

 

Aufgrund dessen, dass der Kommunale Beirat die Organe der Gesellschaft „im gemeinsamen, insbesondere versorgungswirtschaftlichen Interessen von partnerschaftlich verbundenen Körperschaften beraten und dem Gedankenaustausch über aktuelle energiewirtschaftliche und umweltpolitische Fragen und Entwicklungen dienen“ soll und insoweit ein noch breiterer gedanklicher Austausch aller Beteiligten, jetzt auch unter Mitwirkung der Stadt Lauchhammer, möglich ist, hat der Bürgermeister die Absicht, die als Anlage 2 beiliegende Beitrittserklärung zu unterschreiben.

 

Gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Kommunalen Beirats der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH (geänderte Fassung vom 20.05.2021) werden die Mitglieder des Beirates i. d. R. nicht persönlich berufen. Es erfolgt die Berufung in ihrer Funktion als Amtsdirektor, Bürgermeister usw. auf die Dauer von jeweils fünf Jahren. Bei personellen Veränderungen in den gewählten Funktionen ist der neu gewählte Vertreter automatisch Mitglied des Kommunalen Beirates und der bisherige Vertreter scheidet aus. Der neu gewählte Vertreter hat dann ebenfalls eine schriftliche Beitrittserklärung und eine persönliche Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.

 

Das Zustimmungserfordernis ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf.

 

 

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Beschluss hat keine Haushaltsauswirkungen

 

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Anlagen

Anlage 1: Schreiben des Geschäftsführers von SpreeGas vom 24.06.2021

Anlage 2: Beitrittserklärung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/037/VII (833 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/037/VII (319 KB)