Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hebt gemäß § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i. V. m. § 4 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer die Benennung von Frau Sylvia Freudenberg rückwirkend zum 01.07.2021 auf.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 02.06.2021 bat die per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2009 (Beschluss-Nr. 09/09/35) neu benannte Gleichstellungsbeauftragte, Frau Sylvia Freudenberg, aus persönlichen und insbesondere gesundheitlichen Gründen um die Entbindung von der Funktion der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Dem Ansinnen soll rückwirkend zum 01.07.2021 entsprochen werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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