Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau 3 – Ost“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
01.10.2015 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.10.2015 - Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/10/46
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)