Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau 3 – Ost“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Der Bereich nördlich der Ortslage Kostebrau auf dem Stadtgebiet Lauchhammer befindet sich in einem regionalplanerischen Eignungsgebiet für Windenergienutzung (gem. 3. Entwurf zum Teilregionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsregion Lausitz-Spreewald). Zudem reicht ein weiteres Windeignungsgebiet am östlichen Rand auf das Gebiet der Gemarkung.
Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt, diese Flächen für die Windenergienutzung dauerhaft zu sichern. Dies soll über mehrere Bauleitplanverfahren erfolgen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der unterschiedlichen Sanierungsstände in der Bergbaufolgelandschaft ist diese Vorgehensweise notwendig, um möglichst zeitnah, zumindest auf Teilflächen des Windeignungsgebiets, die notwendige planungsrechtliche Sicherheit zu erreichen.
Bei diesem Aufstellungsbeschluss handelt es sich um den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“, der zweckbestimmt als sonstiges Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien gem. § 11 (2) BauNVO aufgestellt werden soll.
Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“ umfasst einen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 50 im sogenannten Randschlauch Kostebrau.
Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:
Die Liegenschaften im Geltungsbereich unterliegen einem Flurbereinigungsverfahren.
Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“ umfasst den östlichen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 50 nördlich Kostebrau und wird durch die Gemeindegrenze Stadt Lauchhammer zu Schipkau begrenzt. Im Westen schließt der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.2 – West“ an.
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.
Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Anlagen 1. Lage im Stadtgebiet 2. Grenze räumlicher Geltungsbereich (Umring)
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