Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/038/VI I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Windpark Kostebrau 3 - Ost"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
01.10.2015 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/10/46)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2015/038/VI I
Anlage 2 zur BV 2015/038/VI I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau 3 – Ost“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Der Bereich nördlich der Ortslage Kostebrau auf dem Stadtgebiet Lauchhammer befindet sich in einem regionalplanerischen Eignungsgebiet für Windenergienutzung (gem. 3. Entwurf zum Teilregionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsregion Lausitz-Spreewald). Zudem reicht ein weiteres Windeignungsgebiet am östlichen Rand auf das Gebiet der Gemarkung.

 

Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt, diese Flächen für die Windenergienutzung dauerhaft zu sichern. Dies soll über mehrere Bauleitplanverfahren erfolgen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der unterschiedlichen Sanierungsstände in der Bergbaufolgelandschaft ist diese Vorgehensweise notwendig, um möglichst zeitnah, zumindest auf Teilflächen des Windeignungsgebiets, die notwendige planungsrechtliche Sicherheit zu erreichen.

 

Bei diesem Aufstellungsbeschluss handelt es sich um den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“, der zweckbestimmt als sonstiges Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien gem. § 11 (2) BauNVO aufgestellt werden soll.

 

Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“ umfasst einen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 50 im sogenannten Randschlauch Kostebrau.

 

Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:

 

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurst.-Nr.

Fläche

 

Lauchhammer

Kostebrau

1

123

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

124

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

126

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

127

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

128

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

129

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

130

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

131

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

133

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

134

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

136

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

137

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

138

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

139

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

2

13

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

3

521

 

teilweise

 

 

 

 

1.734.079 m²
173,4 ha

 

 

Die Liegenschaften im Geltungsbereich unterliegen einem Flurbereinigungsverfahren.

 

Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“ umfasst den östlichen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 50 nördlich Kostebrau und wird durch die

Gemeindegrenze Stadt Lauchhammer zu Schipkau begrenzt. Im Westen schließt der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.2 – West“ an.

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.

 

Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.

 

 


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

 


Anlagen

1. Lage im Stadtgebiet

2. Grenze räumlicher Geltungsbereich (Umring)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2015/038/VI I (814 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2015/038/VI I (371 KB)