Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Stadtumbaustrategie Lauchhammer 2030 (Stand: August 2015) als städtebaulichen Rahmenplan gemäß Anlage.
Sachverhalt
Um in die zweite Programmperiode des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau-Ost“ aufgenommen zu werden, ist es für die Stadt Lauchhammer notwendig, eine Stadtumbaustrategie zu erarbeiten und als städtebaulichen Rahmenplan zu beschließen.
Die Stadt Lauchhammer hat aktuell das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK) grundhaft neu erarbeitet und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2015 als städtebaulichen Rahmenplan beschlossen. Dabei waren auf Grund des sich fortsetzenden demografischen Schrumpfungsprozesses teilweise aus globalen Entwicklungszielen abgeleitete Anforderungen an die Stadtentwicklung zu berücksichtigen, beispielsweise
Werden die gesamtstädtischen Entwicklungsziele des INSEK präzisiert, ist eine Überarbeitung der Konzepte in den nachfolgenden Planungsebenen mit den neuen Schwerpunktsetzungen notwendig. Für das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau-Ost“ ist dieses detaillierte Planungskonzept die Stadtumbaustrategie.
Mit der teilweisen inhaltlichen Neuausrichtung des INSEK war daher auch die Stadtumbaustrategie grundhaft zu überarbeiten und mit Blick auf den gegenwärtig erreichten Stand sowie den möglichen Finanzrahmen im Planungszeitraum eine Reduzierung der Gebietskulisse vorzunehmen.
Die Stadtumbaustrategie bildet den Handlungsrahmen der Stadt Lauchhammer innerhalb der bestehenden Gebietskulisse sowohl für den Rückbau als auch für die Aufwertungsmaßnahmen und ist gleichzeitig die wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau-Ost 2“ und möglicherweise auch für die 3. Förderperiode.
Dabei geht es vor allem um die Entwicklung des Wohnungsbestandes, aber auch von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie um die Aufwertung des öffentlichen Raumes mit den Straßen, Plätzen sowie den Grün- und Freiflächen. In der Stadtumbaustrategie sind die geplanten Maßnahmen mit den geschätzten Aufwendungen sowie die Prioritätensetzung und zeitliche Durchführung der Vorhaben aus gegenwärtiger Sicht dargelegt.
Die Stadtumbaustrategie hat planungsrechtlich den Charakter einer informellen Planung, d.h. diese bildet die Grundlage für das investive Handeln der Stadt Lauchhammer im kurz- und mittelfristigen Perspektivzeitraum.
Die neu erarbeitete Stadtumbaustrategie ersetzt die im Jahr 2009 erarbeitete Konzeption.
Aufgrund des seitenmäßigen Umfangs der Stadtumbaustrategie Lauchhammer 2030 hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie den Fraktionsvorsitzenden jeweils nur ein ausgedrucktes Exemplar herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht auch v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im Allris-Ratsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.
Finanzielle AuswirkungenFinanzielle Auswirkungen im Rahmen der Stadtumbaustrategie gibt es insofern, als dass weitere Rückbau- und Aufwertungsmittel akquiriert werden und die bereits bewilligten Mittel im Rahmen der Umsetzung von Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage – Stadtumbaustrategie Lauchhammer 2030 (Stand: August 2015) – digital ausgereicht
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